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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08   

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https://dejure.org/2008,6149
LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 (https://dejure.org/2008,6149)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 (https://dejure.org/2008,6149)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. November 2008 - 10 Sa 486/08 (https://dejure.org/2008,6149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung während der Wartezeit; Berechnung der Wartezeit bei vorheriger Beschäftigung als Leiharbeitnehmer; Grenzen der Kündigungsfreiheit bei gesundheitlichen Beschwerden

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; SGB III § 2 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung während der Wartezeit - Berechnung der Wartezeit bei vorheriger Beschäftigung als Leiharbeitnehmer - Grenzen der Kündigungsfreiheit bei gesundheitlichen Beschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Arbeitnehmerüberlassung - Keine Anrechnung der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die Wartezeit nach KSchG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitsverhältnis wird bei Kündigungsschutz außer Acht gelassen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung eines Leiharbeitsverhältnisses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Früherer Leiharbeiter wird gekündigt - Die Zeit als Leiharbeiter wird nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Zeit als Leiharbeiter ist keine "Beschäftigungszeit"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigungsschutz: Zeit als Leiharbeiter ist keine Beschäftigungszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung: Keine Anrechnung der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Arbeitnehmerüberlassung - Keine Anrechnung der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer auf die Wartezeit nach KSchG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Eine willkürliche Kündigung liegt nicht vor, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Kündigung besteht (vgl. BAG Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07 - NZA-RR 2008, 405, mit zahlreichen Nachweisen).

    Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BAG Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07, a.a.O.; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BAG Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07, a.a.O.; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913).

    Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, das heißt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (vgl. BVerfG vom 21.06.2006 a.a.O.).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Eine solche Vereinbarung kann auch stillschweigend erfolgen (BAG Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 874/95 - dokumentiert in Juris).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (vgl. BAG Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - dokumentiert in Juris; Urteil vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597 und Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP Nr. 55 zu § 519 Nr. 55, m.w.N.).
  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 10/00

    Anrechnung eines Eingliederungsverhältnisses (§§ 229ff SGB III) auf die Wartezeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Wollte man den Vorstellungen des Klägers folgen und die Zeit, die er bei der Fa. G. gGmbH als Leiharbeitnehmer beschäftigt war, dennoch auf die Wartezeit im Betrieb der Beklagten anrechnen, würde das Ziel der Beschäftigungsinitiative Speyer, eine Übernahme des Arbeitslosen in ein anschließendes Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu erreichen, konterkariert (vgl. BAG Urteil vom 17.05.2001 - 2 AZR 10/00 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; zur Anrechnung des Eingliederungsverhältnisses gemäß §§ 229 ff SGB III).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (vgl. BAG Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - dokumentiert in Juris; Urteil vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597 und Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP Nr. 55 zu § 519 Nr. 55, m.w.N.).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Erst im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist unter anderem zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind (vgl. z.B. BAG Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - NZA 2008, 593).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (vgl. BAG Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - dokumentiert in Juris; Urteil vom 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - NZA 2005, 597 und Urteil vom 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP Nr. 55 zu § 519 Nr. 55, m.w.N.).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der betroffene Arbeitnehmer - wie hier - noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 511/03 - AP Nr. 142 zu § 102 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
    Es gelten insoweit schärfere Anforderungen als bei der Prüfung der Treuwidrigkeit nach § 242 BGB (BAG Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Kündigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 3 Sa 1400/03

    Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes in der Wartezeit

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 Sa 552/12

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Zeiten einer Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

    November 2008 - 10 Sa 486/08 - Rn. 44, LAG Köln 29. Mai 2009 - 4 Sa 1096/08 - Rn. 19, jeweils zitiert nach juris; ErfK/Oetker, 13. Auflage § 1 KSchG Rn 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).

    Die dreimonatige Probezeit war bei Kündigungszugang am 23. Februar 2012 noch nicht abgelaufen, insbesondere findet die vom Kläger als Leiharbeitnehmer im Betrieb der Beklagten zurückgelegte Zeit aus den unter A II 1 dargestellten Gründen keine Berücksichtigung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 18. Mai 2011 - 8 Sa 137/11, Rn. 33, 34; LAG Rheinland-Pfalz 27. November 2008 - 10 Sa 486/08 - Rn. 44, jeweils zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2011 - 8 Sa 137/11

    Berechnung der Wartezeit des § 1 Abs 1 KSchG - Zeiten einer Beschäftigung als

    Das Berufungsgericht folgt diesbezüglich - wie bereits das Arbeitsgericht - der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach eine als Leiharbeitnehmer im Betrieb des späteren Arbeitgebers verbrachte Zeit nicht auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz v. 27.11.2008 - 10 Sa 486/08 - Landesarbeitsgericht Köln v. 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08 - und v. 10.03.2000 - 11 Sa 1564/99 - APS-Dörner, 3. Aufl., § 1, Rz. 36; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, § 1 KSchG, Rz. 36; vgl. auch BAG v. 08.12.1988 - 2 AZR 308/88 - AP Nr. 6 zu § 1 BeSchFG 1985).
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